Antrag für ein Forschungsvorhaben

Wenn Sie mit Ihrem Projekt einen sinnvollen Beitrag zur 3R-Forschung leisten wollen und unsere > Kriterien erfüllen, freuen wir uns über Ihren Forschungsantrag. Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Angaben. Wir bearbeiten Ihren Antrag möglichst schnell und benachrichtigen Sie nach der Evaluation. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben vertraulich.

Formale Anforderungen für Anträge

Ein Antrag an die Stiftung SET muss folgende Angaben enthalten:

  • Die Höhe der beantragten Mittel, aufgegliedert nach Personalkosten, Verbrauchsmitteln etc. Dabei sind alle Kosten (einschließlich der Personalkosten) in Euro anzugeben. Achtung: Investitionskosten werden von der Stiftung set nicht übernommen!
  • Die geplante Dauer des Vorhabens.
  • Eine ausführliche Beschreibung Ihres Vorhabens einschließlich einer fundierten Stellungnahme zu Art und der Umfang der dadurch reduzierten Tierversuche. Gemäß dem Anliegen unserer Stiftung ist eine klar ersichtliche Aussicht auf eine tatsächliche Reduktion von Tierversuchen im Sinne der 3R für eine positive Begutachtung der Anträge unerlässlich.
  • Eine Auswahl der wichtigsten Publikationen zu diesem Thema, davon drei bis vier als pdf-File.
  • Eine Erklärung darüber, ob dieser oder ein ähnlicher Antrag bereits bei anderen Förderstellen eingereicht wurde oder noch eingereicht werden soll (mit Angabe der Förderstellen).

Einreichen des Antrags

  • Sämtliche Unterlagen sollen als pdf-Datei an unsere Mailadresse info(at)stiftung-set.de oder auf einem Datenträger an unsere Geschäftsstelle in Frankfurt geschickt werden. Relevante Publikationen sollen ebenfalls als ausdruckbare Dateien beigefügt werden.
  • Zusätzlich müssen Antrag und Anschreiben einmal unterschrieben als Papierversion an die Geschäftsstelle geschickt werden.
  • Bitte verwenden Sie dafür KEINE Mappen, Bindungen, Tackerklammern etc.
  • Gerne stehen wir Ihnen per Mail oder per Telefon für Voranfragen zur Verfügung.
    > Unsere Kontaktdaten

Vorbehalte der Stiftung SET

  • Wir behalten uns vor, mit anderen Förderstellen Kontakt zwecks Vergleich und Abstimmung der Anträge aufzunehmen.
  • Bei der Stiftung SET gestellte Anträge werden bei Bedarf zur Beurteilung bestimmter Sachverhalte und Erfolgsaussichten an externe Gutachter weitergegeben. Davon betroffene Antragsteller werden vorab informiert.
  • Von der Stiftung geförderte Projekte werden bereits zu Beginn der Förderlaufzeit auf den Internetseiten der Stiftung kurz dargestellt, die Angaben dazu sollten von den geförderten Wissenschaftlern zur Verfügung gestellt werden.
  • Von der Stiftung geförderte Projekte und die daraus resultierenden Ergebnisse sind ausdrücklich zur BALDIGEN Publikation bestimmt, um eine schnelle und umfassende Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse und damit eine schnelle Verminderung der Tierversuche zu ermöglichen. Beachten Sie bitte, dass es dadurch zu Konflikten mit einer möglicherweise von Ihnen vorgesehenen Patentierung kommen könnte.
  • Begründete Einschränkungen der vorgenannten Punkte können im Einzelfall berücksichtigt werden.
Reichen Sie einen Antrag ein

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